Strafrecht

Ich bin seit über 20 Jahren als Strafverteidiger und seit 2001 auch als Fachanwalt für Strafrecht in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets tätig, insbesondere:

  • allgemeine Strafverteidigung
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Führerscheinentzug
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Nebenklage

Ich vertrete vor den Berliner Strafgerichten und auch bundesweit.

Als Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger führe ich Rechtsberatungen in den Berliner Justizvollzugsanstalten durch und bin als Notdienstanwalt regelmäßig im Einsatz.

Fast immer werden schon zu Beginn der polizeilichen Ermittlungstätigkeit Fakten geschaffen, die von großer Bedeutung für das spätere Verfahren und häufig nicht mehr zu beeinflussen sind. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich anwaltlichen Rat einzuholen, insbesondere dann, wenn Sie zu einer Vernehmung vorgeladen werden. Erst recht ist schnelles Handeln erforderlich, wenn Sie von einer Verhaftung oder Wohnungsdurchsuchung betroffen sind. In eiligen Fällen erreichen Sie mich daher immer unter

0178 / 49 11 228

Das Honorar für meine Tätigkeit richtet sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem Gesetz hängt die Höhe der Anwaltsgebühren von Umfang und Dauer der Tätigkeit, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Bedeutung der Sache für den Mandanten ab. Da jeder Fall anders liegt, kann das Honorar nur im konkreten Einzelfall verhandelt werden.

In bestimmten Fällen werden die Kosten auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung zunächst von der Staatskasse oder einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Einzelheiten sollten wir persönlich besprechen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin oder rufen Sie mich an.